Altersteilzeit

Altersteilzeit

Was bedeutet Altersteilzeit?

Die Möglichkeit zur Altersteilzeit besteht seit Mitte des Jahres 2004 und ist für Arbeitnehmer interessant, die das 55. Lebensjahr überschritten haben. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und Ihr beruflicher Werdegang in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren aufweist, haben Sie Anspruch darauf im Alter nur noch Teilzeit zu arbeiten. Das bedeutet nicht, dass Sie ohne Arbeit dastehen, sondern dass Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduziert wird. Bei diesem Modell geht es nicht darum, sich eine neue Arbeit suchen zu müssen, um dann dort nur halbtags zu arbeiten, sondern dass Sie im selben Arbeitsverhältnis weniger Stunden arbeiten werden.

Bedingungen für die Altersteilzeit

Wie bereits oben erwähnt, haben Sie keinen Anspruch auf Altersteilzeit, wenn Sie ihre Firma verlassen haben oder gar eine Entlassung vorlag und Sie sich nun einen neuen Job suchen. Anspruch haben Sie nur, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor dem neuen Teilzeitverhältnis der Arbeit mindestens 1080 Kalendertage in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis waren und nun eben diese Stelle als Teilzeitstelle fortführen möchten. Dabei muss Ihr Gehalt in der vergangenen Zeit mindestens 400 Euro betragen haben. Mit dieser Art von Arbeitsverhältnis müssen sich sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer einverstanden erklären und ist somit also kein Muss, wenn eine Seite nicht zustimmt. Eine Bewerbung ältere Arbeitnehmer sollte also womöglich im Gespräch gleich klären, ob grundsätzlich die Möglichkeit zur Altersteilzeit besteht.

Welche Arbeiten werden auf Altersteilzeit angerechnet?

Grundsätzlich sind alle Job im EU-Ausland auf eine Altersteilzeit anrechenbar, die den oben genannten Bedingungen entsprechen. Ebenso angerechnet werden Bezüge von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Arbeitslosenhilfe etc. Wenn Sie in Ihrer Situation nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Teilzeit im Alter haben, können Sie das entweder in einem Career coaching oder zum Beispiel bei der Karriereberatung München erfahren. Natürlich ist es auch möglich sich bei Job Center zu informieren. Ob sich Ihr Arbeitgeber aber darauf einlässt, Sie nur noch mit verminderter Stundenzahl einzustellen, hängt auch stark davon ab: persönliches Auftreten.